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Welche ist die Richtige? Verschiedene Formen der Rentenversicherung
From: Glam   304 days 13 hours 40 minutes ago
Als Rentenversicherung bezeichnet man einen Versicherungsvertrag, bei der ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leibrente gezahlt wird. Versicherung wird hier gegen die wirtschaftlichen Belastungen genommen, die aus einem länger als erwarteten Leben resultieren, nämlich der entsprechend längere Bedarf an Lebensunterhalt.

Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung nimmt als Altersvorsorge einen immer höheren Stellenwert ein. Sie stellt eine Sonderform der kapitalbildenden Lebensversicherung dar. Bei Erleben des vorgesehenen Rentenbeginns wird keine Kapitalzahlung fällig, sondern regelmäßig wiederkehrende, lebenslang garantierte, zumeist monatliche Rentenzahlungen. Beim Tod der versicherten Person wird keine garantierte Leistung erbracht.

Der Abschluss einer Rentenversicherung bietet die Möglichkeit, sich lebenslang einen monatlichen Betrag in einer beim Versicherungsabschluss bekannten Höhe zu sichern. Damit übernimmt der Versicherer das Risiko, dass das Geld für ein langes Leben nicht reicht. Rentenversicherungen können als aufgeschobene oder sofort beginnende lebenslange Altersrenten abgeschlossen werden.

Rürup-Rente

Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet, ist eine Form der seit 2005 staatlich subventionierten (besser: geförderten) Altersvorsorge. Sie beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente entspricht; allerdings ist die Basisrente nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente (dort ist 30 Prozent Teilkapitalauszahlung bei Rentenbeginn möglich) bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, das heißt der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet. Die Verrentungspflicht gilt für alle Leistungsmerkmale des Vertrages, wie Todesfallleistung, Berufsunfähigkeitsrente oder Beitragsrückgewähr als Todesfallleistung.

Riester-Rente

Die „Riester-Rente“ ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis, mit der Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen können. Die Riester-Rente ist gleichzeitig sicher und attraktiv: Man zahlt während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds, als Extra erhält man staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge. Riesterprodukte sind behördlich zertifiziert: Der Versicherer garantiert Rückzahlungen mindestens in Höhe der eingezahlten Beiträge sowie eine Mindestverzinsung von zurzeit 2,25 Prozent. Dank der Förderung liegt die Rendite der Riester-Rente meist deutlich über dem Zins für vergleichbare Anlagen.

Anspruch auf die staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamten, außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose. Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Rente pflichtversichert sind, erhalten derzeit noch keine Riester-Förderung.

Besonders hohe Förderung für Familien mit Kindern:

Die Beiträge, die einschließlich der staatlichen Zulagen erforderlich sind, um die Maximalförderung zu bekommen, liegen seit 2008 bei vier Prozent des Bruttogehaltes.

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