Endlich die passende Krankenversicherung!
From:
Glam
304 days 13 hours 44 minutes ago

Bei uns Usus, in anderen Ländern Luxus:
Die
Krankenversicherung kommt für die Krankheitskosten auf, die Versicherungsnehmern entstehen. Die Leistungsschwerpunkte liegen dabei auf der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung, der Arzneimittelversorgung und der Krankenhauspflege. Zudem werden auch Leistungen zur Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation sowie bei Mutterschaft erbracht. Es gibt dabei vier Krankenversicherungssysteme.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Alle Arbeitnehmer, deren Brutto-Jahresgehalt eine bestimmte Beitragsbemessungs- beziehungsweise Pflichtversicherungsgrenze nicht übersteigt, müssen sich in einer der vielen Krankenkassen versichern (Versicherungspflicht). Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich neu festgelegt und beträgt 2009 48.600 Euro. Wer mit seinem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, wer gar nicht arbeitet oder wer selbständig ist, ist nicht versicherungspflichtig. War man jedoch vorher in einer Krankenkasse, kann man sich bei dieser freiwillig weiterversichern oder sich privat krankenversichern. Die gesetzliche Krankenversicherung ist nach dem sogenannten Umlageverfahren konzipiert. Das heißt, dass die zu erwartenden Krankenkassenleistungen auf die Versicherten umgelegt werden - und zwar als Prozentsatz, der dem Beitragssatz von ihrem Einkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) entspricht.
Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist vor allem, dass ihre Beiträge grundsätzlich immer vom Einkommen des Versicherten abhängig sind, was sich vor allem bei rückläufigen Einkommen, zum Beispiel im Alter, positiv bemerkbar macht. Von größter Bedeutung ist, dass alle nicht erwerbstätigen Familienmitglieder (Frau und Kinder) beitragsfrei mitversichert sind. Die Kassen bieten zwar im Grunde einheitliche Leistungen (mit Unterschieden im Service), haben aber keine einheitlichen Beitragssätze, so dass sich ein Wechsel auch hier lohnen kann. Seit 1996 sind alle Krankenkassen allen erwerbstätigen Versicherungspflichtigen zugänglich. Denken Sie also an einen Beitragsvergleich - es könnte sich lohnen. Besonders günstig ist die GKV für Familien (wegen der beitragsfreien Familienversicherung) und für ältere Menschen, deren Einkommen niedrig ist und dementsprechend auch die Beiträge (wegen der Einkommensabhängigkeit der Beiträge).
Tipp: Schließen Sie für Auslandsreisen eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab. Die GKV leistet bei notwendigen Behandlungen außerhalb Deutschlands nur in begrenztem Umfang, medizinisch notwendige Rücktransporte sind ganz ausgeschlossen.
Beihilfe für Beamte und Pensionäre
Beamte erhalten für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige von ihrem Dienstherrn einen Teil der Heilkosten ersetzt (in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent). Den Rest können sie durch sogenannte "Restkostenversicherungen" über private Krankenversicherungen abdecken.
Für Personen, die nicht in der GKV versicherungspflichtig sind, bietet die PKV Vollversicherungen (private Krankenversicherung). Zur Absicherung des Einkommens bei Arbeitsunfähigkeit kann zusätzlich die Zahlung von Krankentagegeld vereinbart werden (private Krankentagegeldversicherung). Dabei ist die PKV gänzlich anders konzipiert als die GKV: Alle Gesellschaften bieten unterschiedliche Leistungen an, die entweder denen der Krankenkassen entsprechen oder darüber hinausgehen und PKV-Versicherte zu "Privatpatienten" machen. Die Prämien werden pro Person nach Alter und Geschlecht berechnet und nicht nach dem Einkommen. Hinzu kommt ein Zuschlag, der die mit zunehmendem Alter steigende Inanspruchnahme der Versicherung abdecken soll (ältere Menschen „verursachen“ im Durchschnitt fünfmal mehr Kosten als junge). Dieses System nennt man das Kapital- oder Anwartschaftsdeckungsverfahren (gegenüber dem Umlageverfahren der GKV). Nachteilig - unter Beitragsaspekten - kann die PKV vor allem für Familien mit Kindern und für ältere Menschen sein. Von der finanziellen Seite her interessant ist die PKV insbesondere für den/die "ewige(n) Single", der sich sicher ist, nie eine Familie zu gründen, oder für ein Ehepaar, wenn sich beide Ehepartner sicher sind, dass sie bis zum Rentenalter arbeiten werden. Hieraus wird deutlich, dass für diejenigen, die einen Wechsel in die Privatversicherung erwägen, nicht die gegenwärtige Situation entscheidend sein sollte, sondern ihre zukünftige Lebensplanung.
Wer für sich und seine Familie von vornherein die bessere Behandlung beim Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus im Blick hat, für den bietet die PKV unter Leistungsaspekten die richtige Alternative. Die PKV bietet zudem die stationäre Zusatzversicherung für die Versicherungspflichtigen der GKV. Durch diese Zusatzversicherung können beispielsweise Eigenbeteiligungen gut abgefedert werden. Auch ermöglicht die PKV die Annehmlichkeiten eines Ein- beziehungsweise Zweibettzimmers inklusive privatärztlicher Betreuung durch den Chefarzt im Krankenhaus oder die zahnärztliche Aufstockung der von der GKV erbrachten Leistungen.
Tipp: Informieren Sie sich bei einem eventuell anstehenden Wechsel in eine PKV in Ruhe. Raus aus der GKV kommen Sie später bei hohem Gehalt oder Selbständigkeit immer noch, aber grundsätzlich nicht mehr zurück! Speziell berufstätige Frauen mit hohem Gehalt, die sich evtl. später der Familie widmen möchten, sollten sich den Schritt sehr wohl überlegen.
Tipp: Wählen Sie für Ihren Versicherungsschutz Selbstbeteiligungen. Auf diese Weise können Sie in den meisten Fällen mehr an Versicherungsprämien einsparen, als Sie aus eigener Tasche selbst tragen müssen.
Besonderheit für Künstler
Für freischaffende Künstler wurde die Krankenversicherung für Künstler, die Künstlersozialkasse, geschaffen. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Renten- und Krankenversicherung für selbständige Musiker, Schriftsteller, Journalisten, Publizisten und so weiter. Ihre Aufgabe ist es vor allem, die Arbeitgeberanteile für die Renten- und Krankenversicherung der Künstler von Verlagen, Theatern, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie von Medienfirmen einzufordern. Da auch der Bund einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen leistet, müssen zwangsversicherte (selbständige) Künstler nur noch den halben Beitrag für ihre Renten- und Krankenversicherung aufbringen. Für freischaffende Künstler kann sich also die Mitgliedschaft lohnen.
Studentische Krankenversicherung
Studenten sind bis zum 25. Lebensjahr über ihre Eltern in der Kasse mitversichert, Beamtenkinder sind sogar bis zum Alter von 27 Jahren über Beihilfe und private Restkostenversicherung abgesichert. Für Studenten oberhalb dieser Altersgrenzen besteht Versicherungspflicht in der StKV. Diese endet erst nach dem 14. Semester, spätestens jedoch mit dem 30. Geburtstag. Danach sind Studenten nur noch in Ausnahmefällen versicherungspflichtig (zum Beispiel beim zweiten Bildungsweg). Allerdings ist auch zuvor schon eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Der Student muss hierzu innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse stellen. Wer die PKV als für seine zukünftige Lebensstellung nachteilig bewertet (weil er zum Beispiel eine große Familie plant), sollte sich durch eine Kassenmitgliedschaft die Option auf eine spätere freiwillige Weiterversicherung offenhalten. Eine Entscheidung für die PKV ist demgegenüber grundsätzlich eine Entscheidung fürs Leben und sollte gründlich überlegt werden.
Krankenzusatzversicherung
Die gesetzlichen Krankenversicherungen kürzen ihre Leistungen regelmäßig und weitere Einschnitte stehen laut Gesundheitsreform noch bevor. Eine private Zusatzversicherung schließt hierdurch entstehende Lücken im Versicherungsschutz und bewahrt Sie vor hohen Zuzahlungen. Besonders für Zahnbehandlungen, und hier vor allem bei Zahnersatz, lohnt sich eine Zusatzversicherung in jedem Fall, da durch das Modernisierungsgesetz 2004 nur noch Anspruch auf einen befundbezogenen Festzuschuss im Rahmen der Regelversorgung besteht. Auch Zuschüsse für Sehhilfen werden, sofern Sie nicht minderjährig oder schwer sehbehindert sind, von gesetzlichen Kassen gar nicht mehr getragen. Private Anbieter übernehmen hier teilweise die Kosten. Die private Zusatzversicherung lohnt sich für alle gesetzlich Krankenversicherten, welche sich nicht komplett privat versichern können.
Wählbare Leistungen:
Ambulante Zusatzversicherung: Für jeden sinnvoll, der viel Wert auf alternative Behandlungen wie Naturheilverfahren, Heilpraktiker und Akupunktur Wert legt. Auch für Brillen- und Kontaktlinsenträger ist diese Absicherung geeignet, da Linsen und Brillengläser sehr teuer werden können.
Krankenhauszusatzversicherung: Sie möchten bei einem stationären Aufenthalt wie ein Privatpatient ohne weitere Zuzahlungen behandelt werden? Ob Chefarztbehandlung, Ein- und Zweibettzimmer, freie Krankenhaus- und Arztwahl - alle Kosten können über die Krankenhauszusatzversicherung abgedeckt werden.
Zahnzusatzversicherung: Für jeden gesetzlich Versicherten sinnvoll, da durch das Modernisierungsgesetz 2004 nur noch Anspruch auf einen befundbezogenen Festzuschuss im Rahmen der Regelversorgung besteht. Die Zuzahlungen bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz können somit sehr schnell in die Höhe schießen.
Krankentagegeld: Wichtig für alle Arbeitnehmer, die über die Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Denn die Krankenkasse zahlt max. 90 Prozent des Nettoeinkommens und das maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für Selbständige und Freiberufler, die freiwillig gesetzlich versichert sind, ist die private Absicherung zwingend notwendig. Die Krankenkassen zahlen seit dem 1. Januar 2009 kein Krankentagegeld für die genannte Kundengruppe.
Pflegetagegeld: Falls Sie den bisherigen Lebensstandard im Pflegefall für sich und Ihre Angehörigen halten möchten, ist ein privates Pflegetagegeld sinnvoll. Ein Platz im Pflegeheim kann in Abhängigkeit von Pflegestufe und Pflegeheim mehrere Tausend Euro im Monat kosten.